1. Mit Urteil vom 21. Januar 2021 schied das Bezirksgericht Laufenburg die Ehe der Parteien und erkannte unter anderem wie folgt: […] 2.5.1. Die Mutter wird verpflichtet, dem Vater ab Rechtskraft des Scheidungsurteils an den Unterhalt der Tochter C. monatlich jeweils im Voraus einen Beitrag von Fr. 430.00 bis zum 31. Juli 2021, Fr. 810.00 ab 1. August 2021 bis zur Volljährigkeit bzw. zum Abschluss der Erstausbildung, zuzüglich jeweilige Ausbildungszulage zu bezahlen. Zurzeit bezieht der Vater die Ausbildungszulage für die Tochter C..