gegeben (act. 498; Antwortbeilage 31). Die Beklagten lehnten dieses Angebot jedoch ab. Es kam auf Wunsch der Klägerin zu Diskussionen unter den Sitzungsteilnehmern, ob der Wortlaut des Protokolls anzupassen oder so zu unterschreiben sei (vgl. act. 499; angefochtener Entscheid E. 8.5.3.2). Und obwohl die Klägerin, vertreten durch O._____, zunächst darauf drängte, den Protokollwortlaut anzupassen und explizit erwähnte, es stimme nicht, dass der Vorvertrag einvernehmlich storniert werde, gab sie ihren Widerstand schliesslich auf, weil sie durch die verweigerte Unterschrift den Verkauf an AC._____ nicht gefährden wollte (act.