Synonyme sind absagen, annullieren, aufheben und auflösen. Folglich unterbreiteten die Beklagten durch Vorlage des entsprechenden Protokolls bzw. durch dessen Unterzeichnung der Klägerin das Angebot, den umstrittenen Vorvertrag entschädigungslos aufzulösen, was die Klägerin, vertreten durch O._____, offensichtlich auch in diesem Sinn verstand (Klage, act. 23 f. [Rz. 59 f.], sowie Replik, act. 213 [Rz. 273]).