3.5. Zu untersuchen ist zunächst, ob die Parteien den umstrittenen Vorvertrag im Rahmen der Sitzung vom 20. Oktober 2018 einvernehmlich aufgehoben haben. 3.5.1. Es ist unbestritten bzw. erstellt, dass im Protokoll (S. 2) der Sitzung vom 20. Oktober 2018 (Klagebeilage 21) folgender Wortlaut steht: " Der ursprünglich vereinbarte Verkauf an O._____ wurde im gegenseitigen Einvernehmen storniert." Unstreitig ist, dass damit auf den hier umstrittenen Vorkaufsvertrag Bezug genommen wurde.