nicht nur konkret zugestimmt, sondern auch zu diesem Zeitpunkt keine Vorbehalte angebracht. Im Gegenteil: Er habe eine Entschädigung für seine Verhandlungsbemühungen verlangt. Diese sei nach Diskussionen schliesslich auch genehmigt worden und O._____ sei damit einverstanden gewesen. Gestützt darauf hätten die Beklagten von nichts anderem ausgehen können, als dass alle allfälligen Ansprüche von O._____ damit erledigt seien (Berufung Rz. 152a). Die den Preis hochtreibenden Demarchen von - 11 -