Er habe explizit gesagt, der Vorvertrag sei nicht entschädigungslos zu stornieren. Er habe das Protokoll unterzeichnet, weil der Beklagte 8 gesagt habe, sie könnten sonst nächste Woche den Vertrag mit AC._____ nicht erfüllen. Der Beklagte 8 habe sich demgegenüber geweigert, am Protokoll Änderungen vorzunehmen. O._____ habe nicht klagen wollen, weil er gedacht habe, die Parteien könnten eine Einigung finden und er habe das gute Geschäft mit AC._____ nicht gefährden wollen, das sie dank dem Beklagten 8 – aber zu Ungunsten der Klägerin – gemacht hätten. Der Beklagte 8 habe bestätigt, dass er O._____ gesagt habe, er müsse unterzeichnen, andernfalls der Verkaufsprozess unterbrochen wer-