Fr. 47'596'000.00 und am 20. Juli 2018 ein zweites über Fr. 50'009'404.40. Am 29. Juli 2018 fand eine Sitzung aller Aktionäre der L._____ AG mit Ausnahme des Beklagten 5 statt. Anlässlich dieser Sitzung wurde das Angebot von AC._____ vorbehältlich der weiteren Vertragsverhandlungen einstimmig angenommen. Im Anschluss daran unterbreitete O._____ den Anwesenden das Angebot, die Aktien zum gleichen Preis selber zu kaufen. Auch diesem Angebot stimmten die Anwesenden zu (Klagebeilage 12). Am 16. August 2018 fand eine weitere Sitzung der Aktionäre der L._____ AG statt, wobei die von AC._____ gewünschte Aufnahme von Neuverhandlungen verworfen und der Beklagte 8 beauftragt wurde, AC.