1.8 Herr K._____ sei zu verurteilen, der Klägerin den Betrag von CHF 798'567.10 zzgl. Zins zu 5 % seit 26. Oktober 2018 zu bezahlen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zzgl. MWSt.) zu Lasten der Beklagten, unter solidarischer Haftbarkeit." 1.2. Mit Klageantwort vom 15. März 2021 beantragten die Beklagten die Abweisung der Klage, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -4- 1.3. Mit Replik vom 13. Juli 2021 hielt die Klägerin an ihren in der Klage und mit Duplik vom 19. Januar 2022 die Beklagten an ihren in der Klageantwort gestellten Begehren fest.