Das Vorkaufsrecht wird zum Kaufpreis von CHF 200'000.-- (im Kaufpreis berücksichtigt ist der umfangreiche Sanierungsbedarf) und für die Höchstdauer von 25 Jahren eingeräumt. Das Vorkaufsrecht ist im Grundbuch der Gemeinde R._____ vorzumerken. Nach dessen Ablauf kann es vom Grundeigentümer ohne Mitwirkung der Berechtigten gelöscht werden. Das Vorkaufsrecht ist vererblich, aber nicht übertragbar. 3. 3.1. Strittig ist zunächst, ob die Vorinstanz von der Verfügungsfähigkeit des Erblassers und somit von der Gültigkeit der letztwilligen Verfügung ausgehen durfte (vgl. Berufung Ziff. 10 ff.).