3. 3.1. Gegen das ihr am 3. Mai 2023 zugestellte begründete Urteil des Bezirksgerichts Zurzach erhob die Beklagte am 25. Mai 2023 Berufung mit folgenden Anträgen: 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Zurzach vom 15. März 2023 sei aufzuheben und die Klage vom 21.09.2021 sei abzuweisen; eventualiter: Der Entscheid des Bezirksgerichts Zurzach vom 15.03.2023 sei aufzuheben, Ziff. III der öffentlich beurkundeten letztwilligen Verfügung vom 27.03.2017 des D._____, verstorben am tt.mm.2019, sei aufgrund einer entsprechenden Einrede der Beklagten für ungültig zu erklären, und die Klage sei abzuweisen.