1. Es sei die Beklagte gemäss öffentlich beurkundeter, letztwilliger Verfügung vom 27.03.2017 des D._____, verstorben am tt.mm.2019, zu verpflichten, LIG aaa innerhalb von 60 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheides dem höchstbietenden Käufer zu veräussern. 2. Es sei die Beklagte gemäss öffentlich beurkundeter, letztwilliger Verfügung vom 27.03.2017 des D._____, verstorben am tt.mm.2019, zu verpflichten, LIG bbb innerhalb von 60 Tagen nach Rechtskraft dieses Entscheids dem höchstbietenden Käufer zu veräussern.