2.3. Der Beklagte wird verpflichtet der Klägerin für das Berufungsverfahren 8/10 ihrer Parteikosten von Fr. 3'370.00, d.h. Fr. 2'696.00 zu bezahlen. Zustellung an: […] Rechtsmittelbelehrung für die Beschwerde in Zivilsachen (Art. 72 ff., Art. 90 ff. BGG)