Mit Anschlussberufung (S. 18) bringt die Klägerin ferner vor, ihr lägen zwischenzeitlich einige Dokumente vor, aus denen ersichtlich sei, dass der Beklagte im ersten Quartal 2023 während ca. zwei Monaten auf den Verkaufsplattformen ricardo.ch und tutti.ch zahlreiche Gegenstände für mehr als Fr. 20'000.00 zum Verkauf angeboten habe. Als Anschluss- - 12 -