Der blosse Umstand, dass das Mobiliar für Fr. 300'000.00 versichert war, belegt nicht, welchen Wert das Mobiliar per Stichtag aufgewiesen hat, handelt es sich doch beim Versicherungswert üblicherweise um den Neuwert oder Wiederbeschaffungswert und nicht den Wert des gebrauchten Mobiliars. Sodann handelt es sich beim Versicherungswert jeweils um eine Schätzung und keinen genauen Wert. Sowohl Über- als auch Unterversicherung sind durchaus möglich. Zudem ist auch nicht erstellt, dass ein Abschreibungssatz von 66.6 % dem tatsächlichen Wert entspricht.