Liquidation der einfachen Gesellschaft abgeschlossen. Anschliessend sind die Liquidationserlöse bei jedem Ehegatten güterrechtlich zuzuweisen (zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 5A_656/2013 vom 22. Januar 2014 E. 2.1). 3.3.3. Die Vorinstanz hat daher zu Recht nicht auf Art. 206 Abs. 1 ZGB, sondern auf Art. 533 Abs. 1 OR und damit einer hälftigen Teilung abgestellt, zumal der Beklagte angab, ihr Grundprinzip sei gewesen, alles zu teilen (vgl. angefochtener Entscheid E. 6.6.10), mithin keine andere Vereinbarung als eine hälftige Gewinnteilung vorlag.