3.1 Vom aus dem Verkauf der ehelichen Liegenschaft GB V._____ Nr. x erzielten Nettoverkaufserlös (Bruttoverkaufserlös von CHF 1'176'000.00 abzüglich die per Stichtag offene Hypothekarschuld von CHF 685'000.00, abzüglich nachweislich auf die Pensionskasse des Beklagten, zurückgeführter WEF Vorbezug im Umfang von CHF 60'000.00, abzüglich Grundstückgewinnsteuern von mutmasslich CHF 35'280.00, abzüglich Verzugszinsen gegenüber H._____ von CHF 39'052.70) steht vorab dem Beklagten ein Betrag von CHF 60'947.30 und der Klägerin ein solcher von CHF 3'450.00 zu; der Rest ist hälftig unter den Parteien aufzuteilen;