- CHF 6'000.00/Monat bis zum ordentlichen Eintritt der Klägerin ins AHV-Alter (so aktuell bis 30. Juni 2038) 3.1. Es wird gerichtlich festgestellt, dass der Nettoverkaufserlös der Liegenschaft GB V._____ Nr. x, damit der Saldo des von den Parteien eröffneten Sperrkontos bei der E._____ AG, […] ausschliesslich dem Beklagten zusteht. Der Beklagte ist deshalb berechtigt, dieses Konto zu saldieren und die Auszahlung des Saldos an ihn zu veranlassen. eventualiter