Gegenstand Ehescheidung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Die Parteien heirateten am tt.mm.1997 vor dem Zivilstandsamt T._____. Aus der Ehe gingen die beiden Söhne, C._____, geb. am tt.mm.jjjj, und D._____, geb. am tt.mm.jjjj, hervor. 2. Am 19. November 2019 reichte die Klägerin die Scheidungsklage ein, in Folge derer das Bezirksgericht Aarau das erstinstanzliche Scheidungsverfahren durchführte und am 11. August 2022 erkannte: 1. In teilweiser Gutheissung der Klage wird die am tt.mm.1997 vor Zivilstandsamt T._____ geschlossene Ehe der Parteien gestützt auf Art. 114 ZGB geschieden.