2.4. 2.4.1. Der Kläger bringt vor, die Beklagte habe ein trölerisches Verfahren mit aufwändigen Beweisabnahmen verursacht, indem sie vor der Vorinstanz wahrheitswidrig behauptet habe, ihren Wohnsitz in R._____ und nicht in V._____ zu haben (Berufung Rz. 61).