2 auszulegen ist bzw. ob diese ungültig ist (so die Ansicht des klägerischen Nebenintervenienten) und welche Ansprüche der Erbengemeinschaft B._____ und der Beklagten mit Blick auf die Eigentumswohnung Nr. 9 in R._____ und damit zusammenhängende Mietzinsen konkret zustehen bzw. nicht zustehen. Nach dem Gesagten erweist sich die Berufung in diesem Punkt als unbegründet. -7-