1.3. Der Kläger macht gegenüber der Beklagten als Prozessstandschafter der Erbengemeinschaft B._____ eine Forderung von Fr. 30'742.47 nebst Zins zu 5 % seit 20. April 2020 geltend. Die Forderung betrifft die im Zeitraum zwischen August 2016 und April 2020 angefallenen (hälftigen) Mietzinse im Zusammenhang mit der bereits vor dem Tod des Erblassers an den Mieter H._____ vermieteten Eigentumswohnung Nr. 9 an der Y-Strasse 27 in R._____.