1.7. Mit Duplik vom 13. Dezember 2021 hielt die Beklagte an ihren Anträgen fest und ergänzte diese mit dem Subeventualantrag, das Verfahren sei bis -3- zur rechtkräftigen Erledigung des vor dem Regionalgericht Emmental- Oberaargau hängigen Erbteilungsprozesses Nr. […] zu sistieren. 1.8. Mit Verfügung vom 15. März 2022 liess die Vorinstanz den klägerischen Nebenintervenienten zum Verfahren zu. 2. Mit Entscheid vom 17. Januar 2023 trat das Bezirksgericht Brugg auf die Klage nicht ein, auferlegte dem Kläger die Gerichtskosten und verpflichtete diesen, der Beklagten eine Parteientschädigung zu bezahlen.