Grossrätin Koch Wick (CVP) äusserte sich wie folgt: "Die bundesrechtliche Revision des Unterhaltsrechts vor rund drei Jahren verlangt von den Schlichtungsbehörden viel Spezialwissen. Die CVP begrüsst, dass die auf diesem Gebiet versierten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) beziehungsweise die Präsidentinnen und Präsidenten der Familiengerichte für Streitigkeiten in Kinderbelangen neu die Schlichterfunktion übernehmen sollen." (Protokoll, S. 5134).