Mehreren Voten im Grossen Rat dazu lässt sich ebenfalls entnehmen, dass die Übertragung dieser Zuständigkeit von den Friedensrichtern auf die Familiengerichtspräsidenten als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden mit der gesteigerten Komplexität der Unterhaltsstreitigkeiten bzw. einer drohenden Überforderung der Friedensrichter begründet wird: So führte -7-