5.2. Die Formulierung ist nicht eindeutig, da dem Wort "Kind" sprachlich ein doppelter Sinn zukommt: Es kann entweder ein Verwandtschaftsverhältnis bezeichnen (das Kind seiner Eltern bleibt man ein Leben lang) oder eine Person, die noch nicht erwachsen ist. Konkret stellt sich hier die Frage, ob sich die Bestimmung auch auf volljährige Kinder (die Unterhalt von einem Elternteil einfordern) oder nur auf minderjährige bezieht.