" 1. Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin für das vorliegende Verfahren einen Prozesskostenvorschuss in der Höhe von CHF 5'000.- (zzgl. MWSt.) zu leisten. 2. Eventualiter Es sei der Gesuchstellerin die unentgeltliche Rechtspflege zu bewilligen. 3. Eventualiter Es sei der unterzeichnende Rechtsanwalt als unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen. 4. Unter den üblichen Kosten- und Entschädigungsfolgen."