6.2. Das Grundbuchamt F._____ wird angewiesen, die Liegenschaft MIT Q._____ / (Nummer) und LIG Q._____ / (Nummer) in das Alleineigentum von B._____ zu überschreiben. Die Kosten für die Handänderungen sind B._____ aufzuerlegen. 7. Im Übrigen werden die Anträge der Parteien abgewiesen, sofern darauf eingetreten wird. 8. Die Gerichtskosten, bestehend aus a) der Entscheidgebühr von Fr. 13'400.00 b) der Pauschale für das Schlichtungsverfahren Fr. 300.00 c) den Kosten der Beweisführung von Fr. 2'828.65 Total Fr. 16'528.55