Die Erbschaften der beiden Gemeinschaften sind zu unterscheiden und haben je ihr eigenes Schicksal (zum Ganzen Urteil des Bundesgerichts 5A_416/2013 und 5A_424/2013 vom 26. Juli 2013 E. 4.1). Daraus folgt für die infrage stehende Erbschaftsstreitigkeit, dass die Nachlässe der verstorbenen Ehegatten D._____ sen. und E._____ nicht gemeinsam geteilt werden - 16 -