Schliesslich habe die Vorinstanz die Liegenschaft in Q._____ (Nummer), welche sich im Nachlass befinde, zu Unrecht der Beklagten zugewiesen, den Miteigentumsanteil Q._____ (Nummer) falsch bewertet und diverse Passiven im Nachlass zu Unrecht nicht berücksichtigt (Berufung Rz. 24 ff.).