2.2. Die Beklagte beantragt mit Berufung die Aufhebung des vorinstanzlichen Entscheids und die Rückweisung der Klage an die Vorinstanz zur erneuten Beurteilung, eventualiter die Neuvornahme der Erbteilung im Sinne der mit Berufung gestellten Anträge. Sie rügt im Wesentlichen, die Vorinstanz habe den Erbteil von E._____ am Nachlass ihres vorverstorbenen Ehemanns D._____ fälschlicherweise nicht berücksichtigt und deshalb die Erbquoten der Parteien falsch berechnet. Ausserdem sei die güterrechtliche Auseinandersetzung zu Unrecht unterblieben und habe die Vorinstanz die Ansprüche von E._____ an weiteren Nachlässen nicht berücksichtigt. Schliesslich habe die Vorinstanz die Liegenschaft in Q._