5.2. Das Grundbuchamt F._____ wird angewiesen, die Liegenschaften MIT Q._____ / (Nummer) und LIG Q._____ / (Nummer) in das Alleineigentum des Klägers 2 und Berufungsbeklagten 2 zu überweisen. Die Kosten für die Handänderung sind dem Kläger 2 und Berufungsbeklagten 2 aufzuerlegen. 6. Im Übrigen werden die Anträge der Parteien abgewiesen, sofern darauf eingetreten wird. 7. Die Gerichtskosten bestehen aus: