3. 3.1. Mit Eingabe vom 29. November 2022 verlangte die Beklagte die Begründung des ihr am 28. November 2022 im Dispositiv eröffneten Entscheids. 3.2. Gegen das ihr am 14. März 2023 eröffnete begründete Urteil erhob die Beklagte am 27. April 2023 Berufung und stellte folgende Anträge: 1. Es sei der Entscheid vom 19. Oktober 2022 des Zivilgerichts des Bezirksgericht Brugg (Geschäfts-Nr. OZ.2020.7) vollumfänglich aufzuheben und zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.