A1 Die Anträge der Klägerschaft sind unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerschaft vollumfänglich abzuweisen. A2 Die Beklagte 1 beantragt, der Nachlass des am tt.mm.1990 verstorbenen D._____ sel. ist vollumfänglich auf E._____ sel. zu übertragen, so wie es damals die sechs Kinder von D._____ und E._____ einvernehmlich entschieden haben. A3 Die Beklagte 1 beantragt, dass der Nachlass der am tt.mm.2017 verstorbenen E._____ sel. nach Gutheissung vom Antrag A2 und unter Berücksichtigung der beurkundeten Erbabtretungen wie folgt zu verteilen ist: -3-