1. Die Parteien sind die Tochter (Beklagte) bzw. die Enkel (Kläger) des am tt.mm.1990 verstorbenen D._____ sen. sowie dessen am tt.mm.2017 verstorbenen Ehefrau E._____. Aus der Ehe sind sechs Kinder hervorgegangen, wobei zwei davon im Zeitpunkt des Todes von E._____ bereits vorverstorben waren. Während die übrigen Nachkommen und deren Ehegatten allfällige Erbansprüche aus den beiden Nachlässen an die Parteien abgetreten haben, ist im vorliegenden Verfahren deren Verteilung zwischen den Parteien umstritten. 2. 2.1. Mit Klage vom 20. April 2020 stellten die Kläger beim Bezirksgericht Brugg folgende Anträge: