7.2.2. Die Beklagten reichten am 1. Februar 2023 eine Kostennote ein. Dabei gingen sie von einem Streitwert von Fr. 11'883.50, einer Grundentschädigung von Fr. 3'606.70, einer 3%igen Auslagenpauschale von Fr. 108.20 und 7.7 % MWSt von Fr. 286.05 aus und beantragten die Ausrichtung eines Honorars von Fr. 4'000.95.