AnwT Fr. 8'570.00. Mit der Klageantwort, dem Kautionsgesuch und dem zu erwartenden doppelten Schriftenwechsel werden die Beklagten mehr als eine Rechtsschrift auszuarbeiten haben. Folglich sei die Grundentschädigung derzeit um 25 % auf Fr. 10'712.50 zu erhöhen und um die praxisüblichen Spesen von 3 % sowie Mehrwertsteuer von 7.7 % zu erweitern. Damit belaufe sich die sicherzustellende Parteientschädigung derzeit auf Fr. 11'883.50.