Gegenstand Sicherheit für die Parteientschädigung -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Klage vom 27. April 2022 stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Der Entscheid des Bezirksgerichts Baden vom 21.03.2022, SR.2022.42/hr, in Sachen provisorische Rechtsöffnung sei aufzuheben und die provisorische Rechtsöffnung sei abzulehnen.