Dies unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beklagten." 3.2. Mit als Berufung betitelter Eingabe vom 24. April 2023 wiederholte der Kläger 1 die in der Beschwerde gestellten Anträge. 3.3. Mit Berufungsantwort vom 12. Mai 2023 beantragte die Beklagte die kostenfällige Abweisung der Beschwerde bzw. Berufung des Klägers 1. 3.4. Mit Eingabe vom 22. Juni 2023 nahm der Kläger 1 zur Berufungsantwort Stellung. -7- Das Obergericht zieht in Erwägung: