2.3. Am 23. März 2023 erkannte das Bezirksgericht Lenzburg, Zivilgericht, wie folgt: " 1. Ziffer 4 des Urteilsdispositivs vom 13. August 2020 wird wie folgt berichtigt: -6- '[…] 4. Die Liegenschaft [...], ist öffentlich zu versteigern und der Nettoerlös zu 43.8 % an den Kläger 1, zu 34.4 % an den Kläger 2 und zu 21.9 % an die Beklagte auszuzahlen." […]' 2. Es werden keine Kosten für das vorliegende Berichtigungsurteil erhoben."