- Erbvorbezug Kläger 1 Fr. 84'665.00 - Erbvorbezug Kläger 2 Fr. 120‘000.00 - Erbvorbezug Beklagte Fr. 15'000.00 - zzgl. Nettoerlös aus der öffentlich zu versteigernden Liegenschaft [...]. 3. 3.1. Die F., [...], Q., wird mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils gerichtlich angewiesen, das Privatkonto xxx und das Sparkonto yyy zu saldieren. 3.2. Die F., [...], Q., wird mit Eintritt der Rechtskraft des Urteils gerichtlich angewiesen, aus dem Erlös der Saldierungen gemäss Ziff. 3.1 den Parteien folgende Beträge auf ein jeweils von ihnen zu bezeichnendes Konto zu überweisen: - Kläger 1 Fr. 144'948.62