Die Kläger 1 und 2 werden unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, der Beklagten 4/5 von CHF 46'015.60 (inkl. 7.7% MWSt. von CHF 3'543.20), d.h. CHF 36'812.50, zu bezahlen. Die Beklagte wird verpflichtet, den Klägern 1 und 2 1/5 von CHF 41'851.30 (inkl. 7.7% MWSt. von CHF 3'222.55), d.h. CHF 8'370.25, zu bezahlen. Zusammengefasst und verrechnet werden die Kläger unter solidarischer Haftbarkeit verpflichtet, der Beklagten eine Parteientschädigung von CHF 28'442.25 zu bezahlen." 1.3. Gegen diesen Entscheid erhoben sowohl die Kläger als auch die Beklagte Berufung.