- Erbvorbezug Kläger 1 CHF 84'665.00 - Erbvorbezug Kläger 2 CHF 120‘000.00 - Erbvorbezug E. sel. CHF 61'672.50 - zzgl. Nettoerlös aus der öffentlich zu versteigernden Liegenschaft Nr. [...]. 2. Es wird festgestellt, dass der Kläger 1 zu 43.8%, Kläger 2 zu 34.3% und die Beklagte zu 21.9% am Nettonachlass der Erblasserin berechtigt sind.