Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. 1.1. Mit Klage vom 4. April 2019 stellten die Kläger diverse erbrechtlich begründete Rechtsbegehren. 1.2. Nach Durchführung des erstinstanzlichen Verfahrens entschied das Bezirksgericht Lenzburg, Zivilgericht, im Verfahren OZ.2019.6 am 13. August 2020 wie folgt: " 1. Es wird festgestellt, dass sich der Nettonachlass der am 28. Juli 2015 verstorbenen D., wohnhaft gewesen in R., auf CHF 570'904.51 beläuft und sich wie folgt zusammensetzt: - Guthaben Privatkonto xxx CHF 276'124.71 - Guthaben Sparkonto yyy CHF 28'442.30