2.4.4. Schliesslich ist entgegen der Beklagten nicht von einer nachträglichen Genehmigung des Vertrages durch den Kläger auszugehen. Es ist zwar zutreffend, dass er in seiner Klage von Wandelung des Kaufvertrages spricht (vgl. Klage Ziff. II). Indessen geht aus der Klagebegründung sowie seinem Antrag auf Rückerstattung des Kaufpreises gegen Rückübertragung des Wohnmobils eindeutig hervor, dass er die Rückabwicklung des Vertrages infolge absichtlicher Täuschung verlangt. Ohnehin ist die Behauptung, der Kläger habe den Vertrag genehmigt – sei es infolge Ablaufs der Anfechtungsfrist (vgl. Art.