Dieses Angebot hat der Vater des Klägers, welcher innerhalb des relevanten Zeitrahmens das höchste Kaufpreisgebot abgegeben hat, angenommen, womit der Kaufvertrag zustande gekommen ist (vgl. SIX, Internetrecht, in: Kommunikationsrecht.ch, 2. Auflage, Zürich 2012, S. 163). Dass die Parteien eine abweichende Vereinbarung getroffen hätten und – wie die Beklagte behauptet – erst nach der Besichtigung des Fahrzeugs vertraglich gebunden sein wollten, vermag die Beklagte nicht nachzuweisen, zumal der von ihr angeführte und auf der Ausschreibung vermerkte Passus «Fahrzeugkauf ab Platz» (vgl. Klagebeilage 2) nicht den Abschluss des