Zusammenfassend ist in tatsächlicher Hinsicht deshalb erstellt, dass die Beklagte das im Streit stehenden Wohnmobil DETHLEFFS Advantage von der damaligen C._____ AG (heute D._____ AG, nachfolgend C._____) via deren Händlerplattform bei F._____ zum Preis von Fr. 36'000.00 gekauft und anschliessend selbst über die Internetplattform der G._____ AG zum Verkauf angeboten hat. Auf dieser Plattform für Occasionsfahrzeuge, welche Unternehmen der Fahrzeugbranche vorbehalten ist, hat sich der Vater des Klägers eingeloggt und das Wohnmobil zum Preis von Fr. 51'955.00 gekauft.