3.2. Mit Berufungsantwort vom 5. Mai 2023 beantragte der Kläger die Abweisung der Berufung, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. -4- Das Obergericht zieht in Erwägung: 1. Das Berufungsverfahren beschlägt den zwischen den Parteien geschlossenen Kaufvertrag bzw. die von der Vorinstanz infolge absichtlicher Täuschung angeordnete Rückabwicklung.