2. Die Betreibung Nr. bbb des Betreibungsamtes R._____, Dienststelle S._____ der Beklagten gegen den Kläger ist aufzuheben und zu löschen. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 2.2. Mit Klageantwort vom 13. März 2019 beantragte die Beklagte die vollumfängliche Abweisung der Klage unter Kostenfolgen. 2.3. Im Anschluss an die Hauptverhandlung vom 24. Februar 2022 mit Befragung diverser Zeugen, der Parteien sowie Durchführung eines Augenscheins am Kaufobjekt fällte das Bezirksgericht Baden nachfolgendes Urteil: