1. Der Kläger hat von der Beklagten ein Wohnmobil zum Preis von Fr. 51'955.00 erworben und am 18. Mai 2018 bei der Beklagten abgeholt. Der Kläger verlangt die Rückabwicklung des fraglichen Kaufvertrags infolge absichtlicher Täuschung resp. infolge eines Sachmangels. 2. 2.1. Mit Klage vom 7. Dezember 2018 machte der Kläger beim Bezirksgericht Baden folgende Rechtsbegehren anhängig: 1. Der Kaufvertrag vom 18.05.2018 ist aufzuheben. Die Beklagte ist zu verurteilen dem Kläger Fr. 51'955.00 nebst 5% Zins seit 18.05.2018 zu bezahlen und in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes Q._____ ist Rechtsöffnung zu erteilen.