321e OR abzulehnen: Eine schadensunabhängige Pönale habe in Art. 321e OR keine Grundlage und sei bereits deshalb nicht geschuldet. Der von der Klägerin geltend gemachte Schaden (Kosten für das Ersatzpersonal) sei sodann nicht kausal auf die der Beklagten und vorgeworfene Vertragsverletzung – kein Organisieren von Ersatzpersonal während der krankheitsbedingten Abwesenheit – zurückzuführen. Die Lohnkosten seien vielmehr unvermeidlich gewesen. Auch wenn die Beklagte Ersatzpersonal organisiert hätte, hätte dieses bezahlt werden müssen (angefochtener Entscheid E. 3.2). Die Klage sei daher abzuweisen (angefochtener Entscheid E. 3.3).